Durchführung der vorgeschriebenen Wartungen, UVV- und Abgasprüfungen

Wartungen sind nicht Pflicht; sie sind aber,  um einen langen und störungs- und sorgenfreien Einsatz ihrer Geräte zu gewährleisten, dringend anzuraten.  Wir führen alle Wartungen nach den vorgegebenen Herstellerangaben durch.

 

UVV-Prüfungen sind alle 12 Monate durchzuführen; nicht nur für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sondern auch als Absicherung für sie. Wenn sie es wünschen, übernehmen wir die Termin- Einhaltung dieser Intervalle und melden uns, sobald diese fällig werden.