Durchführung der vorgeschriebenen Wartungen, UVV- und Abgasprüfungen

Wartungen sind keine Pflicht. Sie gewährleisten aber einen langen sowie störungs- und sorgenfreien Einsatz ihrer Geräte. Wir führen alle Wartungen nach den vorgegebenen Herstellerangaben durch.

 

UVV-Prüfungen sind allerdings alle 12 Monate auszuführen: Nicht nur für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sondern auch als Absicherung für Sie. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir die Termineinhaltung und -koordination dieser Intervalle und erinnern Sie, sobald diese fällig werden.

 

Rufen Sie uns bei Bedarf gerne an unter 0209 / 492100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@pawlak-stapler.de.